Glück-Auf-Rad "Classic" für 2 Tonieboxen und bis 120 Tonies®

SKU: GRA03F01

€299

inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten

Farbe: Sensational White

 

Unser Glück-Auf-Rad® ist ein Liebhaberstück und Designaccessoire für alle, die Schönes und Ausgefallenes mit hoher Qualität und sinnvollem Mehrwert verbinden möchten. Ganz nebenbei fördert es spielerisch und interaktiv die Feinmotorik, das physikalische Verständnis und lässt unserer Kinder mit Freude ein kleines bisschen mehr Ordnung in ihrem Kinderchaos halten und das für bis zu 120 Hörspielfiguren.

Du hast doppeltes Glück und gleich mehr als nur eine Akustikbox, für die du gerne einen festen Platz möchtest? Kein Problem! Unser doppeltes Glück bietet dir die Möglichkeit, gleich zwei Würfeln auf einer Bodenplatte ein festes Zuhause zu geben.

Es besteht aus beschichtetem Multiplex und einem hochwertigen Magnetschichtstoff.
Die Rohstoffe hierfür beziehen wir ressourcenschonend und lokal von Firmen aus dem Umland. Wir fertigen komplett in Deutschland, genau genommen im schönen Ruhrgebiet, wo jedes Herzstück von Hand und mit viel Liebe fürs Detail fair und lokal zum Leben erweckt wird. 

Das Glück-Auf-Rad® kann wahlweise aufgestellt oder an der Wand montiert werden.
Masse:

Höhe 55 cm
Breite 41 cm 
Tiefe 28 cm
Für 2 Toniebox und bis zu 120 Tonies®

Die abgebildeten Hörfiguren sowie der Akustikwürfel sind nicht im Lieferumfang enthalten. Sie dienen ausschliesslich der visuellen Darstellung und Verwendungsdemonstration.
Da wir jedes Produkt von Hand für dich fertigen, versenden wir deine Ware in der Regel innerhalb von 5-7 Werktagen nach Vertragsschluss an dich. Die Lieferzeit ab der Paketaufgabe beträgt bei einer Standard- Lieferung via DHL innerhalb Deutschlands 2-4 Tage. Wir senden Dir die Tracking-ID per E-Mail zu.
  • Die Lieferung erfolgt mit DHL GoGreen
  • Versandkostenpauschale innerhalb Deutschlands 9 €

Für alle anderen Länder schreibe uns gerne eine E-Mail: info@quechale.de.
 

Steuerinformationen für internationale Bestellungen:
"Umsatzsteuerbefreit in Deutschland als Ausfuhrlieferung nach §4 Nr. 1A UstG."
Anfallende Zollgebühren und Einfuhrsteuer sind vom Empfänger zu übernehmen.

Könnte Dir auch gefallen

Zuletzt gesehen