Tüten-Glück Schultütenhalter

SKU: TUG01F01

€69

inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten

Farbe: Sensational White
Unser TütenGlück , ist ein toller Schultütenhalter und Wandboard für deine Schultüte. Bring das wichtigste Symbol für deinen neuen Lebensabschnitt an deine Kinderzimmerwand und behalte so die Erinnerung an diesen grossen Tag nicht nur in deinem Herzen.

Setze deine wunderschöne Schultüte auf ihren gebührenden Thron und lasse diese besondere Zeit auch noch nach der Einschulung lebendig bleiben. Magisch ist es auch noch, denn dein TütenGlück kann sich wie mit Zauberhand, einem Deckel und nur einem Handgriff, in ein Wandboard verwandeln, für all die Dinge, an denen dein Herz noch hängt.

Zum Beispiel für deine Lieblingsbücher, kleine Kuschelfreunde, ausgefallene Sammelschätze, deine Nachtlampe, als zusätzliche Ladefläche für deine Akustikbox und und und... . Dein TütenGlück ist einfach ein wunderschöner Designklassiker, der für all das zu haben ist, was du gerne in die Waagrechte und an die Wand bringen möchtest.

Es besteht aus beschichtetem Multiplex. Die Rohstoffe hierfür beziehen wir ressourcenschonend und lokal von Firmen aus dem Umland. Wir fertigen komplett in Deutschland, genau genommen im schönen Ruhrgebiet, wo jedes Herzstück von Hand und mit viel Liebe fürs Detail fair und lokal zum Leben erweckt wird.

Masse:
28cm lang
24cm tief

Boardfläche 21cm x 21cm
mit praktischer Kabelaussparung für einen Netzstecker (Lampe etc.) und seperatem Deckel für die Öffnung.
Da wir jedes Produkt von Hand für dich fertigen, versenden wir deine Ware in der Regel innerhalb von 5-7 Werktagen nach Vertragsschluss an dich. Die Lieferzeit ab der Paketaufgabe beträgt bei einer Standard- Lieferung via DHL innerhalb Deutschlands 2-4 Tage. Wir senden Dir die Tracking-ID per E-Mail zu.
  • Die Lieferung erfolgt mit DHL GoGreen
  • Versandkostenpauschale innerhalb Deutschlands 9 €

Für alle anderen Länder schreibe uns gerne eine E-Mail: info@quechale.de.
 

Steuerinformationen für internationale Bestellungen:
"Umsatzsteuerbefreit in Deutschland als Ausfuhrlieferung nach §4 Nr. 1A UstG."
Anfallende Zollgebühren und Einfuhrsteuer sind vom Empfänger zu übernehmen.

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